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Energieausweis: Das Gebäudeernergiegesetz (GEG) tritt ab 01.11.2020 in Kraft

Die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden seit dem ersten 01.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Wer seine Immobilie neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, muss spätestens zur Besichtigung vor Ort einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Sie können zwischen zwei Arten wählen:

Verbrauchsausweis

Auf Grundlage der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre wird der Energieverbrauch der Gebäudenutzer errechnet. Dargestellt wird das Ergebnis anhand einer Farbskala von Rot bis Grün, die die Energieeffizienz des Hauses anzeigt - je grüner, desto besser. Das Ergebnis ist wenig aussagekräftig und hängt stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

Bedarfsausweis

Ein Experte untersucht alle energetisch relevanten Bestandteile der Immobilie, wie z.B. die Bausubstanz, Dämmung, Fenster und die Heizung. Hieraus ergibt sich ein genaues Bild über den Zustand des Hauses. Schwachstellen werden aufgedeckt und es gibt Tipps für eine gezielte Modernisierung.