Das ABC der Immobilien
Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Widerrufsfrist Maklervertrag
Wird der Maklervertrag nicht in den Geschäftsräumen des Maklers abgeschlossen, so gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist, innerhalb dieser der Maklervertrag aufgehoben werden kann.
Soll der Makler sofort tätig werden, kann schriftlich auf dieses Widerrufsrecht verzichtet werden.
Ein lebenslanges Wohnrecht ist als Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Es ist an die Immobilie gebunden und bleibt auch bei Eigentumswechsel oder Zwangsversteigerung bestehen.
Manche Eltern möchten schon zu Lebzeiten ihr Haus an ihre Kinder verschenken und lassen sich dann ein lebenslanges Wohnrecht für diese Immobilie eintragen.
Das Wohnrecht ist nicht zu verwechseln mit dem Nießbrauchrecht.



