Das ABC der Immobilien
Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bevor der Notar die eigentliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch veranlassen kann, braucht er die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
Diese besagt, dass der Käufer die geltende Grunderwerbssteuer an das Finanzamt bezahlt hat.



