Das ABC der Immobilien
Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Teilung von Grundstücken
Ein bestehendes Grundstück kann in zwei oder mehrere einzelne rechtlich selbstständige Grundstücke aufgeteilt werden. Diese müssen im Grundbuch jeweils auf einem eigenständigen Grundbuchblatt erfasst werden.
Wohnungseigentum wird meistens durch eine Teilungserklärung begründet.
Hierin gibt der Grundstückseigentümer eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab, in der er das Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilt, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen verbunden ist.



