Das ABC der Immobilien
Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Für jedes Grundstück wird ein Grundbuchblatt angelegt. Eigentumswohnungen werden in einem gesonderten Grundbuch erfasst.
Ein Grundbuchblatt besteht aus:
Der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.
In Abteilung 1 steht der Eigentümer und der Erwerbsgrund. Abteilung 2 informiert über Lasten und Beschränkungen wie z.B. Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte oder ein Zwangsversteigerungsvermerk. Grundpfandrechte werden in der dritten Abteilung eingetragen.
Hierbei handelt es sich um die rechtliche Belastung eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks wie z.B. ein Notwegerecht oder die Mitbenutzung von Entsorgungsleitungen.
Eine Grunddienstbarkeit erlischt u.a., wenn sie befristet war, die Löschung bewilligt wurde oder das Recht in einer Zwangsversteigerung wegfällt.
Wird ein Grundstück verkauft, so muss der neue Eigentümer die Grunderwerbsteuer an das zuständige Finanzamt zahlen.
In Niedersachsen beträgt der Steuersatz 5% des Kaufpreises.



