Immobilien - Glossar

Das ABC der Immobilien

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie


Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, das in der Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) des Grundbuches des Grundstückes eingetragen wird. Es kann veräußert oder vererbt werden. Zusätzlich wird ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt. Man erhält durch notariellen Vertrag das Recht, ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück zu errichten, üblicherweise für 99 Jahre.

Der Erwerber spart zwar den Grundstückskaufpreis, muss aber monatlich einen festgelegten Erbbauzins zahlen. Auch lassen sich auf Erbbaugrundstücken errichtete Immobilien schwerer und zu schlechteren Preisen wieder verkaufen.

Erschließungskosten

Ein "voll erschlossenes" Grundstück ist, zumindest bis zur Grundstücksgrenze, an das Verkehrsnetz sowie an die Abwasserleitungen angeschlossen und die Versorgung mit Wasser, Elektrizität und Gas ist gegeben. Für die weiteren Anschlüsse auf dem Grundstück ist der Bauherr verantwortlich.

Meistens sind die Erschließungskosten bereits im Grundstückspreis enthalten. Bei einem Hauskauf sollte man sich vergewissern, dass der Vorbesitzer alle Erschließungskosten bereits bezahlt hat.

Die Höhe der Erschließungskosten variiert und kann bei den örtlichen Anbietern nachgefragt werden.

Exposé

Ein Exposé wird üblicherweise vom Verkäufer, Makler oder einer Bank angefertigt und sollte einen kurzen Überblick über eine Immobilie geben. Es gibt keine Regeln, welche Informationen im Exposé stehen müssen. Meistens findet der Kaufinteressent hier genaue Angaben über Baujahr, Quadratmeter, Informationen über die Energieeffizienz, Bilder, Grundrisspläne, Lagepläne oder auch Baubeschreibungen. Einem Käufer sollte es helfen zu entscheiden, ob sich eine Besichtigung für ihn lohnt.