Das ABC der Immobilien
Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Bauabnahme
Die Bauabnahme laut Bauordnung bezeichnet den Übergang des Neubaus in die Nutzungsphase. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft (heutzutage meist nur noch stichprobenartig) die Einhaltung der Bauvorschriften.
Findet eine Bauabnahme zwischen Bauherr und Bauunternehmer statt, so ist diese von großer Bedeutung, da sich ab diesem Zeitpunkt die Beweislast umkehrt. Ab jetzt muss der Bauherr bei einem Mangel nachweisen, dass dieser durch das Bauunternehmen verursacht wurde.
Der Bebauungsplan wird von der zuständigen Gemeinde erstellt und ist ein verbindlicher Bauleitplan. Hieraus kann man die mögliche Art und Weise der Bebauung und die mögliche Nutzung der Grundstücksfläche entnehmen.
§ 3 BelWerV:
"Der Beleihungswert ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann."
Bewirtschaftungskosten sind alle Ausgaben, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie anfallen.
Hierzu zählen:
Abschreibungen, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis.
Bei Mietobjekten können diese Kosten teilweise auf den Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden (Betriebskosten, Teile der Instandhaltungskosten).



