Immobilien - Glossar

Das ABC der Immobilien

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie


AfA

Im Bereich der Immobilien spielt die AfA eine Rolle für den Vermieter. Ein Immobilienerwerber kann die Anschaffungs- und Herstellungskosten im Laufe der Jahre von der Steuer absetzen. Möglich ist die lineare Abschreibung, d.h. der Satz für die Abschreibung bleibt über den gesamten Zeitraum gleich.

Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es keine Immobilien AfA.

Annuitätendarlehen

Bei dieser Kreditart wird eine immer gleichbleibende jährliche Rate der Kapitalschuld getilgt.

Annuität = Zinsrate + Tilgungsrate

Da der Zinsanteil mit Abnahme der Schuldsumme sinkt, steigt dementsprechend der Tilgungsanteil.

„Die Tilgung erhöht sich jeweils um die ersparten Zinsen.”

Auflassung/Auflassungsvormerkung

Die Auflassung, meist im Rahmen des Kaufvertrages, ist die Einigung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über die Eigentumsübertragung.

Da es dauert, bis der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, wird in Abteilung II des Grundbuchs eine Auflassungsvormerkung eingetragen, die verhindert, dass der Verkäufer in der Zwischenzeit das Grundstück an einen anderer Interessenten verkauft.